Regelbetrieb ab 01.09.2020

Regelbetrieb ab 01.09.2020

KigalogoJPG (c) Köhler Monika
KigalogoJPG
Datum:
Fr. 14. Aug. 2020
Von:
Monika Köhler

Stufenplan

1. Regelbetrieb = grün
Sofern die Zahl der Neuinfektionen auf einem niedrigen Niveau bleibt, kann zu Beginn des
neuen Kindergartenjahres am 1. September 2020 der Regelbetrieb wiederaufgenommen
werden. Der Kita-Betrieb soll so weit wie möglich in gewohnter Art und Weise laufen.
Der Infektionsschutz wird jedoch bis auf Weiteres auch im Regelbetrieb gewisse
Einschränkungen vorgeben. Die Einrichtungen benötigen weiterhin ein Schutz- und
Hygienekonzept, das sich am Rahmen-Hygieneplan des Landesamtes für Gesundheit und
Lebensmittelsicherheit (LGL) orientiert.
Der Rahmen-Hygieneplan wird mit Wirkung zum 1. September 2020 vom LGL erneut
angepasst. 
Auch die Regelungen zum Betretungsverbot für Kinder mit Krankheitssymptomen, zum
Beispiel leichten Erkältungskrankheiten, werden weiterentwickelt. Ziel ist es, praktikable
Regelungen für die Erkältungszeit zu finden. Dabei wird weiterhin der notwendige
Infektionsschutz gewährleistet, ohne die Beschäftigten, Kinder und Eltern mehr als
notwendig zu belasten. 

2. Eingeschränkter Betrieb = gelb
Sollte das Infektionsgeschehen zulassen, dass zwar nicht alle Kinder im Regelbetrieb
betreut werden können, aber doch ein eingeschränkter Betrieb mit reduzierten
Gruppengrößen möglich ist, würden die Gesundheitsämter den Kitas einen bestimmten
Rahmen vorgeben. Die Ausgestaltung dieses Rahmens bliebe den Trägern überlassen.
Aufgrund der unterschiedlichen Gegebenheiten vor Ort (z.B. Personalausstattung,
Räume, Anzahl der Kinder, Alter der Kinder) könnten hierdurch im Einzelfall
pragmatische Lösungen gefunden werden, um die Interessen von Beschäftigten, Kindern
und Eltern soweit wie möglich in Einklang zu bringen.

3.Eingeschränkte Notbetreuung = rot
Wenn das Infektionsgeschehen sich stark verschlechtert, könnte auch wieder nur eine
eingeschränkte Notbetreuung möglich sein. Die Auswahl der Kinder, die in Notbetreuung
betreut werden können, trifft bei lokal begrenzten Ausbruchsszenarien das örtliche
Gesundheitsamt, nach Möglichkeit und Bedarf in Abstimmung mit dem örtlichen
Jugendamt. 

 

Handreichung des bayerischen Staatsministeriums dazu für Eltern vom 12.08.2020

Coronavirus
Informationen für die Eltern
Umgang mit Kindern mit leichten Krankheitssymptomen
Aufgrund des fragilen Infektionsgeschehens und insbesondere zum Schutz der Beschäftigten in den Kindertageseinrichtungen gilt im Rahmen des eingeschränkten Regelbetriebs
seit dem 1. Juli 2020, dass Kinder mit Symptomen einer akuten, übertragbaren Krankheit
die Kindertageseinrichtungen nicht betreten dürfen.
Mit dem 1. September erfolgt – bei stabilem Infektionsgeschehen – die Rückkehr in den
Regelbetrieb. Aus epidemiologischer Sicht ist bei leichten Krankheitssymptomen von Kindern dann ein Ausschluss aus der Kindertagesbetreuungseinrichtung nicht länger erforderlich.
Um auch künftig bei einer ungünstigen Entwicklung des Infektionsgeschehens einen präventiven Ausschluss von Kindern schon bei leichten Krankheitssymptomen zu vermeiden,
ist vorgesehen, örtlich begrenzt nach Maßgabe eines Stufenplans zu reagieren. Welche
Stufe vorliegt bzw. wie auf welche Gefährdungslage zu reagieren ist, geben die Gesundheitsämter vor.
Es werden folgende Phasen unterschieden:
 Stufe 1 – Grüne Phase: Regelbetrieb
 Stufe 2 – Gelbe Phase: Eingeschränkter Betrieb
 Stufe 3 – Rote Phase: Eingeschränkte Notbetreuung
Anhand dieser Stufen entscheidet sich auch, wie mit Kindern mit leichten Krankheitssymptomen umgegangen wird:
Wir bitten Sie, Ihr Kind in keinem Fall in die Kindertageseinrichtung zu bringen, wenn das
Kind krank ist und z.B. folgende Krankheitszeichen hat: Fieber, Durchfall, starke Bauchschmerzen, Hals- und Ohrenschmerzen, starken Husten.